kostet im Kanton Uri 65 Franken. Der bisherige blaue Führerausweis verliert jedoch seine Gültigkeit nicht.Der Führerausweis kann seit dem 1. April auf schriftlichen Antrag hin umgetauscht werden, und aus dem blauen Papier wird eine rötliche Karte. Wer das nicht will, fährt weiterhin mit dem blauen Führerausweis. Bei einem Namenswechsel oder bei einer Änderung der Fahrberechtigungen wird jedoch automatisch der FAK ausgestellt.
Auf dem neuen Ausweis ist keine Adresse mehr eingetragen, womit der Umtausch bei Kantonswechsel hinfällig wird. Es reicht, wenn man dem zuständigen Strassenverkehrsamt die Adressänderung bekannt gibt. Der Führerausweis im Kreditkartenformat ist eurokompatibel und entspricht den geltenden ISO-Normen. Die Führerausweiskategorien entsprechen denjenigen unserer Nachbarländer.
Zur Schichtarbeit bereitDamit es beim neuen Führerausweis nicht zu Lieferstaus kommt, ist das Personal des Amtes für Strassen- und Schiffsverkehr Uri bereit, auch im Schichtbetrieb zu arbeiten. Man ist bestrebt, die Einführung des FAK ohne zusätzliches Personal zu bewältigen. Jährlich wurden bis anhin zwischen 2`500 und 3`000 Ausweise ausgefertigt. Im Kanton Uri sind zurzeit rund 25`000 Ausweise in Zirkulation. «Wir rechnen damit, dass die Nachfrage nach dem neuen Ausweis in nächster Zeit sehr gross sein wird», erklärt Regierungsrat und Sicherheitsdirektor Peter Mattli. Formulare für den Umtausch des blauen Ausweises sind am Schalter des Amtes für Strassen- und Schiffsverkehr (ASSV) und via Internet (www.ur.ch/assv) erhältlich. Innert acht Arbeitstagen nach Abgabe des Umtauschantrages und des alten Ausweises sollten die neu ausgefertigten Ausweise ausgeliefert werden.
Schweizerische DatenbankGleichzeitig mit dem FAK wird auch ein neues Informatiksystem in Betrieb genommen, mit dem die nötigen Daten automatisch verarbeitet und zwischen den Kantonen ausgetauscht werden können. Kernstück dieses Systems ist das zentrale Fahrberechtigungsregister (Faber). Damit muss bei einem kantonsüberschreitenden Wohnsitzwechsel der Führerausweis nicht mehr umgetauscht werden. Polizei, Grenzwache, Strafverfolgungs- und Gerichtsbehörden erhalten Zugriff auf dieses Register. Falls der Ausweis an Ort und Stelle entzogen wird, kann die Polizei das Fahrverbot direkt im Register eintragen. Diese Massnahme bleibt solange in Kraft, bis die zuständige Behörde über das weitere Vorgehen entschieden hat.
Änderungen bei PrüfungenAuch die Führerausweiskategorien werden an jene der EU angeglichen. Grundsätzlich können die Zulassungen, die in den alten Ausweisen enthalten sind, auf die neuen Ausweise übertragen werden. Wer also bis heute mit einem schweren Wohnwagen in die Ferien fuhr, muss jetzt nicht kurzfristig vor den Sommerferien die Zusatzprüfung für das Mitführen von Anhängern über 750 Kilogramm ablegen.
Der Lernfahrausweis wird erst ausgestellt, wenn das Mindestalter erreicht und die Theorieprüfung bestanden ist. Neu ist ebenfalls, dass die Theorieprüfung unbeschränkt wiederholt werden kann. Auch bei der praktischen Führerprüfung gibt es Änderungen: «Die Unterteilung dieser Prüfung in Verkehr- und Manövrierteil mit entsprechend differenzierter Beurteilung ist nicht mehr vorgesehen», erklärte Albert Zopp, Vorsteher des ASSV des Kantons Uri. «Die Anzahl von praktischen Führerprüfungen wird eingeschränkt. Neu muss der Fahrlehrer nach zwei nicht bestandenen Prüfungen die Prüfungsreife bestätigen. Eine vierte und letzte Prüfungsfahrt ist nur nach Bestehen eines Fahreignungstestes möglich. Und Motorradfahrerinnen und -fahrer müssen künftig in Schutzbekleidung zur Führerprüfung antreten. Vorgeschrieben sind Sturzhelm, Fingerhandschuhe, langärmlige Jacke, lange Hosen und geschlossenes Schuhwerk.»
Erich Herger