Am 1. Dezember 1999 hatte Markus Gisler eine Kleine Anfrage betreffs der Sanierung der Teufelsbrücke in der Schöllenen eingereicht. «Das Besondere an diesem Geschäft liegt darin, dass die Instandstellung der Teufelsbrücke unter den topografischen und klimatischen Rahmenbedingungen in der Schöllenen ein technisch anspruchsvolles Vorhaben ist, das durch den Ausfall der beauftragten Arbeitsgemeinschaft Urbag/Kopp ein halbes Jahr nach Baubeginn infolge Einreichung der Nachlassstundung zusätzlich stark erschwert worden ist. Im Frühjahr 1998 musste innerhalb von wenigen Wochen ein neuer Unternehmer gefunden und verpflichtet werden. Dabei kam nur eine Direktvergabe in Frage. Wäre dies nicht gelungen, so hätte die Baustelle für ein Jahr eingestellt werden müssen», erklärt der Regierungsrat in seiner Antowort. Mit diesemFall hatte sich auch die Geschäftsprüfungskommission des Landrates eingehend befasst.
Plus 1,5 Millionen Franken infolge Wechsel der Arbeitsgemeinschaft
Der Kostenvoranschlag für die Sanierung der Teufelsbrücke betrug im Juni 1997 rund 4,6 Millionen Franken. Heute sind es Kosten von 6,7 Millionen Franken. Wie der Regierungsrat erklärt, ergaben sich Mehrkosten von 756 000 (+ 16 Prozent) infolge Mehrleistungen und Projektänderungen und Mehrkosten von 1,53 Millionen Franken (+ 33) infolge Wechsel der Arbeitsgemeinschaft. In diesen Zahlen ist ein Betrag für noch unerledigte Nachforderungen der ursprünglichen Arbeitsgemeinschaft enthalten, die erst mit Abschluss des Nachlassverfahrens rechtlich erledigt werden können.
Bei der ersten Kategorie von Mehrkosten handelt es sich einerseits um Änderungen des Ausmasses und um Arbeiten, die im Kostenvoranschlag nicht enthalten waren wie Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsabwicklung während der Bauzeit, Eindeckung der ganzen Brücke durch ein Zelt zum Schutz gegen Witterungseinflüsse (Verbesserung der Qualität) und eine stattliche Zahl technisch bedingter Änderungen des Projektes oder des Bauvorgangs. «Diese Mehrleistungen wären auch angefallen, wenn die ursprüngliche Arbeitsgemeinschaft das Werk fertig erstellt hätte», betont der Regierungsrat.
Bei der zweiten Kategorie von Mehrkosten handelt es sich um all jene Kosten, die sich aus der Nachlassstundung und der daraus resultierenden Arbeitseinstellung und dem Neubeginn mit einer neuen Arbeitsgemeinschaft ergeben haben.
Konsequenzen?
«Was gedenkt der Regierungsrat in Zukunft zu unternehmen, damit vor der Vergabe der Aufträge die Unternehmen über ihre wirtschaftliche Situation überprüft werden, damit ein Konkurs während der Auftragsausführung so gut wie möglich ausgeschlossen werden kann und dass Subunternehmen aus dem Kanton Uri zu finanziellem Schaden kommen?» fragte Markus Gisler. Und der Regierungsrat schreibt dazu: «Im vorliegenden Fall hat der Regierungsrat vor der Arbeitsvergabe alle zumutbaren Abklärungen getroffen. Nicht nur der Kanton, sondern auch die Subunternehmer haben den eingesessenen und renommierten Firmen das Vertrauen geschenkt. Der Kanton versucht wohl, die Subunternehmer gegen missbräuchliche Forderungen des Hauptunternehmers zu schützen; das Risiko und damit der Schaden im Konkursfall hat aber jeder Partner selber zu tragen.»
Kein Handlungsbedarf
Bei der Teufelsbrücke handelt es sich um ein Bauwerk der Nationalstrasse. Die Oberaufsicht obliegt dem Bundesamt für Strassen. «Mit der Nachlassstundung der Arbeitsgemeinschaft im Frühjahr 1998 war zu befürchten, dass der ursprüngliche Kostenvoranschlag nicht eingehalten werden kann. Dies wurde unverzüglich der Aufsichtsbehörde mitgeteilt», erklärt der Regierungsrat. Das Amt für Tiefbau habe im Nationalstrassenbereich seit längerem ein System zur Kostenkontrolle eingeführt. Die Erfolgskontrolle der vergangenen Jahre zeige, dass im Normalfall kaum Kostenüberschreitungen auszuweisen seien. Der überwiegende Teil der Projekte werde unter dem Kostenvoranschlag abgeschlossen. «Die Teufelsbrücke ist ein begründeter Einzelfall.» In diesem Sinne erkennt der Regierungsrat keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.
Erich Herger