Ende März lief die Frist ab, innert der die ehemaligen Verdingkinder und Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen beim Bund ein Gesuch für eine Solidaritätszahlung einreichen konnten. Die Initiantinnen und Initianten nehmen mit grosser Genugtuung zur Kenntnis, dass über 8000 Betroffene ein Gesuch für einen Solidaritätsbeitrag eingereicht haben. Die definitiven Abschlusszahlen liegen gemäss Bundesamt für Justiz noch nicht vor. Anträge, die brieflich abgegeben worden seien, würden berücksichtigt, erklärt Luzius Mader, Vizedirektor des Bundesamtes für Justiz. Nach Schätzung des Bundes leben noch 12 000 bis 15 000 Opfer fürsorgerischer Massnahmen. Die Forschung spricht gar von bis zu 20 000 noch lebenden Personen, die Anspruch auf Wiedergutmachung hätten.
Mehr dazu in der UW-Ausgabe vom 11. April 2018.
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